ELGA-Ombudsstelle Standort Kärnten
Aktuell
Wichtige Informationen zum e-Impfpass
Eine Abmeldung von ELGA bewirkt KEINE ABMELDUNG vom elektronischen Impfpass!
Sie haben folgende Möglichkeiten Ihren e-Impfpass auszudrucken:
- Selbst ausdrucken über das ELGA-Portal mittels Handysignatur.
Informationen zur Handysignatur finden Sie unter handy-signatur.at. Sollten Sie noch keine Handysignatur haben, finden Sie unter www.a-trust.at/registrierungsstellen/Registrierungsstellen in ihrer Nähe (wie zB die Österreichischen Gesundheitskassen in den jeweiligen Bezirken).
- e-Impfpass kostenlos in Apotheken und bei niedergelassenen Ärzten und Ärztinnen ausdrucken lassen.
Sollten alle genannten Möglichkeiten für Sie nicht möglich sein, kann die ELGA-Ombudsstelle den Ausdruck übernehmen. replica hublot king power
Für die Bearbeitung benötigen wir:
- Antrag im Original mit einer Ausweiskopie (bspw. Führerschein oder Reisepass) per Post.
- Anträge, die per E-Mail übermittelt werden, können aufgrund gesetzlicher Regelungen, nur dann bearbeitet werden, wenn diese mit einer qualifizierten Handysignatur unterzeichnet wurden.
Wir möchten Sie nochmals darauf hinweisen, dass Sie mit Ihrer Handysignatur oder Bürgerkarte in Ihren e-Impfpass im ELGA-Portal (Login über www.gesundheit.gv.at) unter dem Reiter „e-Impfpass" selbst Einsicht nehmen und ausdrucken können. Für weitere Fragen steht Ihnen das Gesundheitsportal www.gesundheit.gv.at zur Verfügung.
Allgemeine Anfragen, Fragen bezüglich falscher oder nicht getätigter Impfeintragungen richten Sie bitte an e-impfpass@elga-serviceline.a
Aufgaben
Die ELGA-Ombudsstelle unterstützt ELGA-Teilnehmer*innen bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Rechte im Zusammenhang mit ELGA sowie in Angelegenheiten des Datenschutzes.
Die Elektronische Gesundheitsakte ELGA ist ein Informationssystem, das Patient*innen sowie Ärzt*innen, Apotheken, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen den Zugang zu ELGA-Gesundheitsdaten ermöglicht.
Zu den Aufgaben der ELGA-Ombudsstelle zählen Information, Beratung und Unterstützung in folgenden Angelegenheiten:
Unterstützung bei vermuteten Datenschutzverletzungen im Zusammenhang mit ELGA
Einsichtnahme in
- den ELGA-Teilnahmestatus
- ELGA-Protokolle
- ELGA-Gesundheitsdaten
Eintragen von individuellen Zugriffsberechtigungen in Ihre ELGA
Anfragen, für die die Bekanntgabe und Verarbeitung von ELGA-Gesundheitsdaten oder anderen personenbezogenen Daten notwendig ist, müssen entweder persönlich oder über die vorgesehenen Formulare gestellt werden:
- Ausübung von ELGA-Teilnehmer-Rechten: 1200 KB PDF
- Behauptete Datenschutzverletzung: 530 KB PDF
- Datenschutz Info – OBST Informationsblatt: 340 KB PDF
- Persönlich: nach telefonischer Terminvereinbarung, Völkermarkter Ring 31, 9020 Klagenfurt
Telefon: 050 536 57201, Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr - E-Mail: elga-ombudsstelle@ktn.gv.at
Aus Datenschutzgründen können per Telefon und E-Mail nur allgemeine Auskünfte erteilt werden, die keinerlei ELGA-Gesundheitsdaten oder sonstige persönliche Daten beinhalten.
Zuständig ist die Ombudsstelle jenes Bundeslandes, in dem die ELGA-Teilnehmenden ihren Hauptwohnsitz haben.
Kontakt:
ELGA-Ombudsstelle Standort Kärnten
Völkermarkter Ring 31
9020 Klagenfurt am Wörthersee
Werktags: Montag bis Freitag 8 – 12 Uhr
Telefon: 050 536 57201
E-Mail: elga-ombudsstelle@ktn.gv.at
Die Kontaktdaten der einzelnen Standorte der ELGA-Ombudsstelle finden Sie auf gesundheit.gv.at, dem Öffentlichen Gesundheitsportal Österreichs.
- ELGA Folder Allgemein
- ELGA Folder e-Befund
- ELGA Folder e-Medikation
- Kontaktdaten der ELGA-Ombudsstellen
ELGA-Serviceline
Für allgemeine Anfragen zur Elektronischen Gesundheitsakte, technischen Unterstützung oder die An- und Abmeldung von ELGA, wenden Sie sich an die Mitarbeiter*innen:
Kontakt:
ELGA-Serviceline
Werktags: Montag bis Freitag von 7 bis 19 Uhr
Telefon: 050 124 4411
E-Mail: info@elga-serviceline.at
E-Impfpass (elektronischer Impfpass)
WAS IST DER ELEKTRONISCHE E-IMPFPASS?
In den nächsten Jahren soll der e-Impfpass schrittweise den klassischen Papier-Impfpass ablösen. Der e-Impfpass wird nach seiner vollständigen Umsetzung zahlreiche Vorteile bringen – für Personen, die sich impfen lassen, für Ärzt*innen, aber auch für das öffentliche Gesundheitssystem und damit für die gesamte Bevölkerung. Genau wie beim klassischen Impfpass werden im e-Impfpass zukünftig alle Impfungen aufgezeichnet, die eine Person erhalten hat. Die Impfungen werden aber nicht mehr in einem Impfpass aus Papier dokumentiert, sondern sicher in einem elektronischen Impfregister abgespeichert. Der e-Impfpass ist eine e-Health-Anwendung. Als technische Basis dient die ELGA-Infrastruktur, also die umfangreiche technische Infrastruktur der elektronischen Gesundheitsakte. Man kann seine Impfungen dann über den sicheren ELGA-Zugang einsehen. Für Reisen in Gebiete, in denen der Nachweis von international vorgeschriebenen Impfungen, wie zum Beispiel gegen Gelbfieber auf Papierbasis gefordert wird, wird es ergänzend weiterhin den internationalen Impfpass in Papierform geben.
WAS SIND DIE VORTEILE DES E-IMPFPASSES FÜR MICH?
Der Papier-Impfpass wird oft verlegt oder verloren. Das kann mit dem e-Impfpass nicht passieren, da die Impfung sicher in einem elektronischen Impfregister abgespeichert werden. Auch die impfenden Ärzt*innen sehen sofort, welche Impfungen man bereits bekommen hat. Doppelimpfungen werden so vermieden. Der e-Impfpass wird im Vollausbau mit dem österreichischen Impfplan verknüpft. Dieser Impfplan gibt einen laufend aktualisierten Überblick über in Österreich verfügbare und von medizinischen Experten empfohlene Impfungen. Durch den e-Impfpass erhält man daher nicht nur einen Überblick über die Impfungen, die man schon bekommen hat, sondern auch für die jeweilige Person passende Impfempfehlungen. Man sieht auch jederzeit wann die nächsten Impfungen fällig sind. Da die Impfungen für jeden im e-Impfpass immer vollständig dokumentiert sind, kann man bei einem Ausbruch einer ansteckenden Krankheit jederzeit nachweisen, welche Impfungen man bereits erhalten hat.
Bitte verwenden Sie die dafür vorgesehenen Formulare: