Ihr Vorbringen
Die gesetzliche Grundlage ist das Kärntner Patienten- und Pflegeanwaltschaftsgesetz Download Kärntner Patienten- und Pflegeanwaltschaftsgesetz
- Sie haben eine rechtliche Frage zu einer ärztlichen Behandlung durch einen Arzt oder in einem Krankenhaus in Kärnten?
- Sie schreiben uns: per E-Mail (patientenanwalt@ktn.gv.at) oder per Post (Patientenanwaltschaft Kärnten, Völkermarkter Ring 31, 9020 Klagenfurt am Wörthersee) oder Sie vereinbaren einen persönlichen Gesprächstermin (Tel.Nr. 050 536 57102)
- Sie informieren uns über den zu Grunde liegenden Sachverhalt, insbesondere bei welchem Arzt, in welchem Krankenhaus, wann, warum, welche Behandlungen durchgeführt wurden und welche Aufklärung/welches Begehren Sie anstreben.
- Wir übersenden Ihnen unser Vollmachtsformular, welches Sie uns ausgefüllt und unterschrieben mit einer Kopie Ihres Lichtbildausweises retournieren.
- Wir unterstützen Sie, besorgen Ihre Krankenakten und werten sie aus.
- Wir vermitteln Ihnen ein klärendes Gespräch mit dem behandelnden Arzt oder Krankenhaus.
- Wir verhandeln für Sie außergerichtlich über Entschädigungsleistungen.
- Wir vertreten Sie bei den Schiedsstellen (Ärztekammer, Zahnärztekammer) sowie vor dem Härtefonds.